Dieses Schmähgedicht muss er aushalten: Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies Erdogans Beschwerde als unbegründet zurück – und bestätigt damit das Mainzer Urteil.
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Dieses Schmähgedicht muss er aushalten: Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies Erdogans Beschwerde als unbegründet zurück – und bestätigt damit das Mainzer Urteil.