Der Bundesgerichtshof soll zu dem Gedicht „Schmähkritik“ urteilen, das Jan Böhmermann im ZDF über den türkischen Präsidenten Erdogan vorgetragen hatte. Gegen die zuletzt nicht zugelassene Revision legt sein Anwalt Beschwerde ein.
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Der Bundesgerichtshof soll zu dem Gedicht „Schmähkritik“ urteilen, das Jan Böhmermann im ZDF über den türkischen Präsidenten Erdogan vorgetragen hatte. Gegen die zuletzt nicht zugelassene Revision legt sein Anwalt Beschwerde ein.