Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage von Jan Böhmermann abgewiesen. Der Satiriker hatte gefordert, dass Angela Merkel sein „Schmähgedicht“ nicht mehr als „bewusst verletzend“ kritisieren dürfe.
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Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Unterlassungsklage von Jan Böhmermann abgewiesen. Der Satiriker hatte gefordert, dass Angela Merkel sein „Schmähgedicht“ nicht mehr als „bewusst verletzend“ kritisieren dürfe.